ZVI 2007, 141

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2007 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 290, 296; ZPO § 233Zulässigkeit des Versagungsantrags in der Wohlverhaltensperiode bei Nichtaufnahme des Gläubigers in das Vermögensverzeichnis InsO§ 290 InsO§ 296 ZPO§ 233 AG Leipzig, Beschl. v. 15.02.2007 – 91 IK 1441/03 (rechtskräftig)AG LeipzigBeschl.15.2.200791 IK 1441/03rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein Gläubiger, dessen titulierte Forderung vom Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig im Vermögensverzeichnis nicht aufgeführt wurde und der die Forderung im Insolvenzverfahren nicht angemeldet hat, kann noch in der Wohlverhaltenszeit einen Versagungsantrag stellen.
2. Der Gläubiger kann sich dann auch noch auf den Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO des Insolvenzverfahrens berufen.

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