ZVI 2007, 135

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2007 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO § 4; ZPO § 299; EGGVG §§ 23 ff.Fehlerhafte Ermessensentscheidung des Insolvenzgerichts bei Ausschluss jeglicher Übersendung von Abschriften nach Akteneinsichtsantrag eines Gläubigers InsO§ 4 ZPO§ 299 EGGVG§ 23 OLG Celle, Beschl. v. 31.08.2006 – 4 W 151/06 (rechtskräftig; AG Hannover)OLG CelleBeschl.31.8.20064 W 151/06rechtskräftigAG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Auf das Akteneinsichtsgesuch eines Insolvenzgläubigers ist § 299 ZPO entsprechend anzuwenden, weil die Insolvenzordnung keine eigene Vorschrift enthält, die das Recht auf Einsicht in Insolvenzakten regelt.
2. Die Entscheidung des Insolvenzgerichts, dem Antrag auf Übersendung von Abschriften des im Eröffnungsverfahren erstatteten Gutachtens könne grundsätzlich nicht entsprochen werden, weil im Fall des § 299 Abs. 2 ZPO ausschließlich die Gewährung von Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Betracht komme, ist ermessensfehlerhaft und kann im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG keinen Bestand haben.

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