ZVI 2007, 130

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2007 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren § 765a ZPOKeine Einstellung der Kontopfändung zur Freigabe von Sozialleistungen ZPO§ 765a AG Hannover, Beschl. v. 17.11.2006 – 714 M 146139/06 (rechtskräftig)AG HannoverBeschl.17.11.2006714 M 146139/06rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die zur Einstellung der Kontopfändung erforderliche sittenwidrige Härte i. S. d. § 765a Abs. 1 ZPO liegt bei Sozialleistungen nicht vor, weil der Schuldner innerhalb der siebentägigen Unpfändbarkeit gem. § 55 Abs. 1 SBG I selbst über die betreffenden Beträge verfügen kann.
2. Sofern die Bank als Drittschuldnerin diese siebentägige Unpfändbarkeit nicht beachtet, kann dies dem Gläubiger nicht angelastet werden.
3. Die Kündigung des Giroverhältnisses ermöglicht ebenfalls keine Einstellung der Kontopfändung, weil § 765a ZPO als ZVI 2007, 131enge Ausnahmevorschrift nicht den Schutz des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bezweckt.

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