ZVI 2006, 116

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO §§ 771, 808, 829, 835Keine Drittwiderspruchsklage gegen Kontenpfändung nach Überweisung für Drittgläubiger auf Schuldnerkonto ZPO§ 771 ZPO§ 808 ZPO§ 829 ZPO§ 835 AG Hamburg–St. Georg, Urt. v. 11.01.2006 – 916 C 502/05 (nicht rechtskräftig)AG Hamburg–St. GeorgUrt.11.1.2006916 C 502/05nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Gegen die Kontenpfändung von Beträgen, die auf Anweisung des Drittgläubigers auf das Girokonto des Schuldners erfolgten (hier: Rückzahlung einer Mietkaution auf Konto der Schwiegermutter), kann keine Drittwiderspruchsklage erhoben werden.
2. Der schuldrechtliche Anspruch des Drittgläubigers stellt kein die Veräußerung hinderndes Recht i. S. d. § 771 ZPO dar.

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