ZVI 2006, 109

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren BGB §§ 280, 283, 667Haftung eines gewerblichen Treuhänders nach Anlage größerer Beträge bei nur eine Mindesteinlagensicherung bietende Bank BGB§ 280 BGB§ 283 BGB§ 667 BGH, Urt. v. 21.12.2005 – III ZR 9/05 (OLG Hamm +)BGHUrt.21.12.2005III ZR 9/05OLG Hamm +

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei einem Verlust angelegter Gelder infolge Insolvenz der Anlagebank haftet der Beauftragte nicht verschuldensunabhängig auf Herausgabe nach § 667 BGB, sondern allein bei einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung auf Schadensersatz nach den §§ 280, 283 BGB.
2. Der gewerblich tätige Treuhänder darf ihm anvertraute größere Beträge in der Regel nicht bei einer Bank anlegen, bei der sie nur in dem gesetzlichen Mindestumfang für Einlagen i. H. v. 20 000 € abgesichert sind.

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