ZVI 2005, 152

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 63; InsVV § 4 Abs. 1 Satz 3, § 5Insolvenzgerichtliche Überprüfung der Notwendigkeit für Beauftragung Externer (hier: Rechtsanwalt mit Verkauf eines Erbbaurechts nach Betriebsaufspaltung) durch Insolvenzverwalter InsO§ 63 InsVV§ 4 InsVV§ 5 BGH, Beschl. v. 11.11.2004 – IX ZB 48/04 (LG Memmingen)BGHBeschl.11.11.2004IX ZB 48/04LG Memmingen

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Insolvenzverwalter hat im Rahmen seines Vergütungsfestsetzungsantrags aufzuführen, für welche von ihm beauftragten Fachleute er das an diese entrichtete Entgelt aus der Masse entnommen hat, und das Insolvenzgericht ist berechtigt und verpflichtet zu überprüfen, ob die Beauftragung Externer gerechtfertigt war.
2. Ein Insolvenzverwalter darf, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen aus der Masse entnehmen (Fortführung von BGHZ 139, 309 = ZIP 1998, 1793).

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