ZVI 2005, 142

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5Versagen der Restschuldbefreiung bei wahrheitswidriger Erklärung des Schuldners über Erstellung einer Steuererklärung gegenüber dem Treuhänder („Steuererstattungsblockade“) InsO§ 290 LG Mönchengladbach, Beschl. v. 22.10.2004 – 5 T 236/04 (rechtskräftig)LG MönchengladbachBeschl.22.10.20045 T 236/04rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Schuldner ist gegenüber dem Treuhänder nur zur Vorlage der für die Steuererklärung erforderlichen Unterlagen verpflichtet, nicht dagegen zur Anfertigung der Steuererklärung selbst. Dies ist Aufgabe des Treuhänders.
2. Gleichwohl ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn er bewusst wahrheitswidrig erklärt hat, die angeforderte Steuererklärung fertig zu haben und diese kurzfristig zuzusenden und damit den Treuhänder davon abgehalten hat, Maßnahmen zu ergreifen, um eventuelle Steuererstattungsansprüche zu realisieren.

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