ZVI 2005, 139

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO §§ 35, 58, 80, 97, 100, 209Keine Bindung des Insolvenzverwalters an Beschluss der Gläubiger zur Gewährung von Unterhalt an den Schuldner bei aufrechenbaren Ansprüchen der Masse InsO§ 35 InsO§ 58 InsO§ 80 InsO§ 97 InsO§ 100 InsO§ 209 AG Köln, Beschl. v. 28.02.2005 – 71 IN 25/02 (nicht rechtskräftig)AG KölnBeschl.28.2.200571 IN 25/02nicht rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Das Insolvenzgericht ist nicht befugt, den Insolvenzverwalter im Wege der Aufsicht gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 InsO anzuweisen, an den Schuldner von der Gläubigerversammlung beschlossene Unterhaltszahlungen zu leisten, wenn der Insolvenzverwalter schlüssig vorträgt, der Masse stünde ihrerseits ein aufrechenbarer Anspruch wegen der Vereinnahmung von Neuerwerb gegen den Schuldner zu.

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