ZVI 2005, 138

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO §§ 35, 36; SGB IV § 54; ZPO §§ 850, 850c, 850iUnpfändbarkeit einer einmaligen Rentennachzahlung (hier: für 2½ Jahre nach Feststellung der Erwerbsunfähigkeit) in Höhe der Summe aller monatlichen Pfändungsfreibeträge InsO§ 35 InsO§ 36 SGB IV§ 54 ZPO§ 850 ZPO§ 850c ZPO§ 850i LG Bielefeld, Beschl. v. 21.10.2004 – 23 T 705/04 (rechtskräftig; AG Bielefeld)LG BielefeldBeschl.21.10.200423 T 705/04rechtskräftigAG Bielefeld

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine 21/2 Jahre nach einem Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente erfolgte Rentennachzahlung ist keine einmalige Geldleistung i. S. d. § 850i ZPO, sondern nach ihrer Anspruchsgrundlage eine wiederkehrende Leistung, die nur mit einem Betrag ausgezahlt wird.
2. Die Rentennachzahlung ist deshalb unpfändbar in Höhe der Summe aller monatlichen Freibeträge und fällt in dieser Höhe nicht in die Insolvenzmasse.

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