ZVI 2005, 137

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 133Kein Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes für Zahlung von Sozialbeiträgen bei Zahlung einer angemessenen Quote (hier: 20 %) gegen Erlass aller Rückstände 14 Monate vor Insolvenz InsO§ 133 LG Kiel, Urt. v. 28.10.2004 – 1 S 87/04 (rechtskräftig; AG Kiel)LG KielUrt.28.10.20041 S 87/04rechtskräftigAG Kiel

Leitsätze:

1. Bei einem kongruenten Deckungsgeschäft, bei dem der Schuldner dem Gläubiger nur das gewährt, worauf dieser einen Anspruch hatte, sind erhöhte Anforderungen an die Darlegung und den Beweis des Benachteiligungsvorsatzes zu stellen. Denn im Falle einer kongruenten Deckung erschöpft sich sein Wille meist darin, seinen Verbindlichkeiten gerecht zu werden. Eine Pflicht zu nur noch anteilsmäßiger Befriedigung aller Gläubiger trifft ihn nicht. (Leitsatz des Gerichts)
2. Ein Benachteiligungsvorsatz besteht in diesem Fall jedoch, wenn der Schuldner mit kongruenten Zahlungen wenigstens mittelbar auch die Begünstigung des Gläubigers bezweckt, was insbesondere dann nahe liegt, wenn der Schuldner mit der Befriedigung gerade dieses Gläubigers Vorteile für sich erlangen oder Nachteile von sich abwenden will. Dies kann jedoch fern liegen, wenn der Schuldner auf den Vorschlag eines Hauptgläubigers eingeht, gegen Zahlung etwa 20 % seiner Gesamtforderung auf die restliche Forderung zu verzichten und nicht schon aus Sicht des Schuldners feststand, dass im Falle einer Insolvenz die Quote für alle Gläubiger unter 20 % liegen würde. (Leitsatz des Gerichts)
3. Allein die Behauptung des Insolvenzverwalters, der Schuldner habe mit der teilweisen Befriedigung eines Gläubigers (hier: Sozialkasse) 14 Monate vor einem Insolvenzantrag das Ziel verfolgt, die Anmeldung einer Forderung aus unerlaubter Handlung gem. § 174 Abs. 2 InsO zu verhindern, reicht für eine Anfechtung nach § 133 InsO nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell