Der Bundestag hat am 12. 2. 2004 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. 6. 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze“ (BT-Drucks.15/1853,
ZVI 2003, 490 sowie zur Stellungnahme des Bundesrates und zur Gegenäußerung der Bundesregierung
ZVI 2003, 568) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Der Rechtausschuss hatte hierzu am 11. 2. 2004 Änderungen in seiner Beschlussempfehlung (BT-Drucks. 15/2485) vorgeschlagen. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat am 26. 4. 2004 eine kritische Entschließung (BR-Drucks. 117/04 v. 26. 2. 2004) vorgeschlagen. Das Plenum des Bundesrates hat diese Entschließung am 12. 3. 2004 verabschiedet und auf einer Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Nachfolgend werden die Änderungen des BT-Rechtschusses und ihre Begründung (A) sowie die Entschließung des Bundesrates (B) abgedruckt.