ZVI 2004, 209

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Kosten und Vergütung InsVV § 2 Abs. 2500 € Mindestvergütung für Insolvenzverwalter von Anfang an verfassungswidrig InsVV§ 2 AG Potsdam, Beschl. v. 26.03.2004 – 35 IN 68/03 (nicht rechtskräftig)AG PotsdamBeschl.26.3.200435 IN 68/03nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Festlegung einer Mindestvergütung auf 500 € nach § 2 Abs. 2 InsVV ist als von Anfang verfassungswidrig anzusehen. Einer Mindestvergütung von 500 € nach § 2 Abs. 2 InsVV ohne Anhebung auf einen angemessenen Betrag kommt entgegen der Auffassung des BGH (Beschl. v. 15. 1. 2004, IX ZB 96/03, ZIP 2004, 417 ) daher auch für vor dem 1. 1. 2004 eröffnete Insolvenzverfahren nicht in Betracht.
2. Die Mindestvergütung in durchschnittlichen massearmen Insolvenzverfahren natürlicher Personen ist zur Erzielung einer nach § 63 Abs. 1 InsO angemessenen Vergütung auf 2 000 € anzuheben.
3. Entgegen der Auffassung des BGH sind bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Vergütung Querfinanzierungen nicht zu berücksichtigen.

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