ZVI 2004, 200

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Kosten und Vergütung InsO § 26 Abs. 1 Satz 1, § 63; InsVV § 11 Abs. 1Keine staatliche Ausfallhaftung für Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Abweisung des Eigenantrags mangels Masse außerhalb der Stundungsfälle InsO§ 26 InsO§ 63 InsVV§ 11 BGH, Beschl. v. 22.01.2004 – IX ZB 123/03 (LG Passau +)BGHBeschl.22.1.2004IX ZB 123/03LG Passau +

Leitsatz des Gerichts:

Wird auf einen Eigenantrag des Schuldners, dem die Verfahrenskosten nicht gestundet wurden, das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet und reicht das Schuldnervermögen nicht aus, um Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu decken, so haftet der Staat grundsätzlich nicht für den Ausfall.

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