ZVI 2004, 188

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 130 ff., 140; EStG § 38 Abs. 3, § 42d Abs. 1 Nr. 1Gläubigerbenachteiligung durch Abführung der Lohnsteuer in der Insolvenz des Arbeitgebers InsO§ 130 InsO§ 140 EStG§ 38 EStG§ 42d BGH, Urt. v. 22.01.2004 – IX ZR 39/03 (OLG Brandenburg +)BGHUrt.22.1.2004IX ZR 39/03OLG Brandenburg +

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Rechtshandlung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit („offene Kreditlinie“) gilt als vorgenommen, sobald und soweit der Schuldner den ihm zur Verfügung stehenden Kreditbetrag abgerufen hat.
2. Die Abführung von Lohnsteuer an das Finanzamt wirkt in der Insolvenz des Arbeitgebers regelmäßig gläubigerbenachteiligend.
3. Stirbt der Schuldner nach Eingang des Insolvenzantrags, bleibt dieser Antrag maßgeblich für die Entscheidung über die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens.

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