ZVI 2004, 172

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren TKV § 16 Abs. 3 Satz 3Kein Anspruch des Telefonnetzbetreibers auf Verbindungskosten bei heimlicher Installation eines automatischen Einwahlprogrammes („Dialer“) TKV§ 16 BGH, Urt. v. 04.03.2004 – III ZR 96/03 (KG +)BGHUrt.4.3.2004III ZR 96/03KG +

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Telefonnetzbetreiber und nicht der Anschlussinhaber trägt das Risiko der heimlichen Installation eines automatischen Einwahlprogramms (sogenannter Dialer) in einen Computer, das für den durchschnittlichen Anschlussnutzer unbemerkbar die Verbindungen in das Internet über eine Mehrwertdienstenummer herstellt, sofern der Anschlussnutzer dies nicht zu vertreten hat (Rechtsgedanke des § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV).
2. Es obliegt dem Anschlussnutzer nicht, Vorkehrungen gegen sogenannte Dialer zu treffen, solange kein konkreter Hinweis auf einen Missbrauch vorliegt.

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