ZVI 2003, 130

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren InsO § 4a Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1; BGB § 1360a Abs. 4Keine Verfahrenskostenstundung bei mangelndem Nachweis des tatsächlichen derzeitigen Einkommens des Ehegatten durch aktuelle Lohnabrechnung auch bei Bezug ergänzender Sozialhilfe InsO§ 4a InsO§ 20 BGB§ 1360a LG Bochum, Beschl. v. 03.02.2003 – 10 T 112/02 (nicht rechtskräftig; AG Bochum)LG BochumBeschl.3.2.200310 T 112/02nicht rechtskräftigAG Bochum

Leitsatz der Redaktion.

Eine Verfahrenskostenstundung nach § 4a Abs. 1 Satz 1 InsO kommt in Hinblick auf § 1360a Abs. 4 BGB nicht in Betracht, wenn der Schuldner es bei der Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse versäumt, eine aktuelle Lohnabrechnung zum Nachweis des tatsächlichen derzeitigen Einkommens seines Ehegatten vorzulegen, auch wenn dieser nach seinem Vortrag ergänzende Sozialhilfe bezieht.

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