ZVI 2003, 113

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren BGB § 1603; InsO §§ 286 ff., § 304Keine Berücksichtigung von Altschulden bei Ermittlung des Kindesunterhalts, wenn Entschuldung durch Insolvenzverfahren zumutbar BGB§ 1603 InsO§ 286 InsO§ 304 OLG Dresden, Urt. v. 10.01.2003 – 10 UF 684/02 (rechtskräftig; AG Meißen)OLG DresdenUrt.10.1.200310 UF 684/02rechtskräftigAG Meißen

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei nachhaltiger und dauerhafter Überschuldung ist es in der Regel zumutbar, den Unterhaltsschuldner auf die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff., 304 InsO zu verweisen.
2. Unterhaltsrechtlich hat dies zur Folge, dass sich der Schuldner auf bestehende Verbindlichkeiten gegenüber dem Unterhaltsberechtigten nicht berufen kann.

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