ZVI 2002, 77

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 231, 248, 250, 251Verweigerung der gerichtlichen Bestätigung eines Insolvenzplanes nur bei sich aufdrängender mangelnder Erfüllbarkeit InsO§ 231 InsO§ 248 InsO§ 250 InsO§ 251 LG Bielefeld, Beschl. v. 30.11.2001 – 23 T 365/01, (nicht rechts–kräftig)LG BielefeldBeschl.30.11.200123 T 365/01(nicht rechts–kräftig)

Leitsätze der Redaktion:

1. Das Insolvenzgericht kann auf Antrag eines Gläubigers die gerichtliche Bestätigung eines Insolvenzplanes nur verweigern, wenn sich die mangelnde Erfüllbarkeit des Planes aufdrängt.
2. Dies ist trotz der bisher ungeklärten steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen hier nicht der Fall, da die zuständige Finanzverwaltung die wohlwollende Prüfung eines Erlassantrages signalisiert hat.

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