ZVI 2002, 74

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 56, 289, 290 Abs. 1 Nr. 6, 313Rechtswidrigkeit der Treuhänderbestellung bei außer- oder gerichtlicher Vertretung des Schuldners InsO§ 56 InsO§ 289 InsO§ 290 OLG Celle, Beschl. v. 25.10.2001 – 2 W 113/01 (rechtskräftig)OLG CelleBeschl.25.10.20012 W 113/01rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Bestellung des Vertreters des Schuldners im außergerichtlichen und gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren und im Insolvenzeröffnungsverfahren zum Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren ist mit den §§ 313 Abs. 1 Satz 3, 56 Abs. 1 InsO nicht zu vereinbaren und verstößt gegen die Verpflichtung des Gerichts, einen vom Schuldner unabhängigen Treuhänder zu bestellen.
2. Der Schuldner ist verpflichtet, unabhängig von einer drohen Verwertung eines zur Sicherheit übereigneten Fahrzeugs im Forderungsverzeichnis sämtliche Gläubiger vorbehaltlos anzugeben.

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