ZVI 2002, 71

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO §§ 4,  305; ZPO § 261Zulässigkeit eines erneuten Insolvenzantrages nach In-Kraft-Treten des InsO-Änderungsgesetzes erst nach Rücknahme des Rechtsmittels gegen erfolglosen Erstantrag InsO§ 4 InsO§ 305 ZPO§ 261 AG Potsdam, Beschl. v. 13.02.2002 – 35 IN 48/02, (nicht rechts–kräftig)AG PotsdamBeschl.13.2.200235 IN 48/02(nicht rechts–kräftig)

Leitsatz des Gerichts:

Die Anhängigkeit eines Rechtsmittels gegen die Mitteilung des Insolvenzgerichts, ein Antrag gelte auf Grund der Fiktion des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO als zurückgenommen, steht einer erneuten Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entgegen (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO i. V. m. § 4 InsO). Erst dann, wenn das Rechtsmittelverfahren abgeschlossen ist, kann der Schuldner erneut einen Eröffnungsantrag stellen.

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