ZVI 2002, 66

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 309; ZPO § 850cKeine Zustimmungsersetzung bei einem erkennbar unrichtigen Schuldenbereinigungsplan InsO§ 309 ZPO§ 850c LG München I, Beschl. v. 23.10.2001 – 14 T 16428/01 (nicht rechtskräftig)LG München IBeschl.23.10.200114 T 16428/01nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

Bei fehlerhafter Vergleichsrechnung gem. § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO, insbesondere bei zu niedrig angegebenen pfändbaren Beträgen im Schuldenbereinigungsplan, liegt eine erhebliche Unrichtigkeit des Plans vor.
2. In diesem Fall kann der Schuldnerantrag auf Ersetzung der Zustimmung eines Hauptgläubigers zurückgewiesen werden.

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