ZVI 2026, 76
Leitsätze der Redaktion:
- Sichtung und Sicherstellung des beweglichen Anlagevermögens sowie Korrespondenz mit den betroffenen Sicherungsgläubigern und Prüfung der rechtlichen Vertragsgrundlagen;
- Korrespondenz mit dem Vermieter bezüglich dessen Vermieterpfandrechts;
- Prüfung von Sicherungsrechten im Zusammenhang mit den offenen aber auch bereits vereinnahmten Neuforderungen;
- Überwachung des Forderungseinzugs mittels Einrichtung eines Treuhandkontos.
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