ZVI 2026, 72

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungKosten und VergütungInsO § 21 Abs. 2 Nr. 2, § 22 Abs. 2, § 26a; InsVV § 11 Abs. 1 Satz 2, § 64; BGB § 654Keine Kürzung der Vergütung auf null bei Zahlung einer Insolvenzforderung im Eröffnungsverfahren ohne gerichtliche Einzelermächtigung InsO§ 21 InsO§ 22 InsO§ 26a InsVV§ 11 InsVV§ 64 BGB§ 654 LG Hamburg, Beschl. v. 23.07.2025 – 326 T 27/25 (AG Hamburg)LG HamburgBeschl.23.7.2025326 T 27/25AG Hamburg

Leitsatz des Einsenders:

Bezahlt der vorläufige, unter Zustimmungsvorbehalt stehende Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren ohne erteilte Einzelermächtigung masseschmälernd eine Insolvenzforderung, so ist dieser Pflichtenverstoß bei der späteren Festsetzung seiner diesbezüglichen Vergütung nach § 26a InsO nicht derart schwerwiegend, dass es in Abwägung mit dem verfassungsrechtlich garantierten Vergütungsanspruch und in Anbetracht der bisherigen Vergleichsfälle der BGH-Rechtsprechung zu „Aberkennungen“ der Vergütung kommen muss. Der Verwalter hat in casu – anders als in der dem BGH seinerzeit vorliegenden Sache – weder eigennützig gehandelt, noch in Bereicherungsabsicht, so dass auch eine Verwirkung der im Festsetzungsverfahren verfolgten Honoraransprüche nicht in Frage kommt.

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