ZVI 2026, 52

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungUStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1, 2 Nr. 1, § 3 Abs. 9, § 4 Nr. 15 Buchst. b, 26; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, Art. 134 Buchst. aUmsatzsteuerpflichtigkeit der von einer Rechtsanwältin für einen Landkreis bzw. eine JVA erbrachten Schuldnerberatungsleistungen UStG§ 1 UStG§ 2 UStG§ 3 UStG§ 4 MwStSystRLArt. 132 MwStSystRLArt. 134 FG Kassel, Urt. v. 29.01.2025 – 1 K 13/22 (nicht rechtskräftig)FG KasselUrt.29.1.20251 K 13/22nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Bei von einer Rechtsanwältin erbrachten Schuldnerberatungsleistungen, für die sie von einem Verein ein Entgelt in Höhe der vom Landkreis und der JVA an den Verein entrichteten Vergütungen nach Abzug der Miet- und anderen Verwaltungskosten erhält, handelt es sich um sonstige Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG. Diese sind umsatzsteuerpflichtig.

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