ZVI 2025, 70

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 203 Abs. 1, § 204 Abs. 1, § 292Kein Antragsrecht des ehemaligen Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders zur Anordnung einer Nachtragsverteilung InsO§ 203 InsO§ 204 InsO§ 292 LG Lübeck, Beschl. v. 06.11.2024 – 7 T 501/24 (AG Reinbek)LG LübeckBeschl.6.11.20247 T 501/24AG Reinbek

Leitsatz des Gerichts:

Ist ein Insolvenzverfahren aufgehoben worden, ist der Insolvenzverwalter nicht mehr antragsberechtigt für einen Antrag auf Anordnung einer Nachtragsverteilung nach § 203 Abs. 1 InsO. Auch der Treuhänder ist für einen solchen Antrag nicht antragsberechtigt. Fehlt es an der Antragsberechtigung, besteht auch keine Beschwerdeberechtigung nach § 204 Abs. 1 Satz 2 InsO.

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