ZVI 2025, 57

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungAFBG § 16 Abs. 3, §§ 25, 7 Abs. 2, § 24 Abs. 1; InsO § 208 Abs. 1Keine Pflicht zur Rückzahlung der Förderung für den Besuch einer Meisterschule bei Insolvenz des Bildungsträgers AFBG§ 16 AFBG§ 25 AFBG§ 7 AFBG§ 24 InsO § 208 OVG Münster, Urt. v. 10.12.2024 – 12 A 286/23 (VG Düsseldorf)OVG MünsterUrt.10.12.202412 A 286/23VG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird eine Fortbildungsmaßnahme, für die dem Teilnehmer ein Maßnahmebeitrag bewilligt und in vollem Umfang ausgezahlt worden ist, vorzeitig durch den Bildungsträger aus in seiner Sphäre liegenden Gründen (wie etwa hier in-ZVI 2025, 58folge des Eintritts seiner Insolvenz) beendet und kann der Teilnehmer, der bis dahin regelmäßig an der Maßnahme teilgenommen hat, eine Rückerstattung fällig gewordener und bereits vollständig gezahlter Kosten seitens des Bildungsträgers nicht erwarten, so ist § 16 Abs. 3 Satz 2 AFBG mangels eines Abbruchs der Maßnahme durch den Teilnehmer nicht unmittelbar anwendbar. In einem solchen Fall liegen jedoch die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung der Norm vor.
2. § 16 Abs. 3 Satz 2 AFBG ist als Spezialregelung anzusehen, die in ihrem (unmittelbaren und analogen) Anwendungsbereich eine Heranziehung des § 25 AFBG (i. V. m. § 50 SGB X) für eine (teilweise) Aufhebung der Bewilligung und entsprechende Rückforderung des Maßnahmebeitrags ausschließt.

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