ZVI 2025, 54

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungDSGVO Art. 17 Abs. 1; BGB § 1004Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Löschung von gespeicherten Informationen über eine Zahlungsstörung DSGVOArt. 17 BGB§ 1004 LG Koblenz, Urt. v. 22.10.2024 – 9 O 118/24LG KoblenzUrt.22.10.20249 O 118/24

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Interessen einer Wirtschaftsauskunftei an einer Datenspeicherung gelten insbesondere für die verspätete Begleichung titulierter Forderungen, da die Speicherung und Mitteilung von Daten zu einem Vollstreckungstitel für Vertragspartner und das Kreditsicherungssystem von besonderer Bedeutung sind. Diese Umstände geben nämlich Rückschlüsse auf die frühere Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des (früheren) Schuldners.
2. Die Speicherung bereits getilgter Forderungen seitens einer Wirtschaftsauskunftei erfolgt nicht anlasslos, sondern beruht auf den vom Schuldner eigens zu verantwortenden Zahlungsausfällen und Vollstreckungstiteln.

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