ZVI 2023, 58

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungDSGVO Art. 17 Abs. 1; InsBekV § 3Kein vorzeitiger Anspruch auf Löschung von Schufa-Daten aufgrund insolvenzrechtlicher Vorschriften DSGVOArt. 17 InsBekV§ 3 OLG Dresden, Urt. v. 09.08.2022 – 4 U 243/22 (rechtskräftig; LG Chemnitz)OLG DresdenUrt.9.8.20224 U 243/22rechtskräftigLG Chemnitz

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Speicherfristen der InsBekV sind für die Frage, wie lange die Information über die Erteilung der Restschuldbefreiung in einem Bonitätsinformationssystem vorgehalten werden darf, nicht heranzuziehen.
2. Die Entscheidung hängt vielmehr von einer Abwägung im Einzelfall ab, die auf Seiten des Betroffenen die konkrete und nachvollziehbare Darlegung von Umständen des Einzelfalls verlangt, die ihn von sonstigen Schuldnern, denen eine Restschuldbefreiung erteilt worden ist, unterscheidet.

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