ZVI 2022, 77

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2022 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 14 Abs. 1 Satz 2Erhöhte Anforderungen an das rechtliche Interesse für ein sog. Weiterlaufenlassen eines Gläubigerantrages InsO§ 14 AG Ludwigshafen, Beschl. v. 07.06.2021 – 3a IN 79/21 LU (rechtskräftig)AG LudwigshafenBeschl.7.6.20213a IN 79/21 LUrechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Ein Gläubiger (hier: Sozialversicherungsträger) hat kein rechtliches Interesse am sog. Weiterlaufenlassen seines Gläubigerantrages, wenn sich dies aus einer Gesamtschau der relevanten Umstände ergibt. Davon ist auszugehen, wenn der antragstellende Gläubiger zweimal neue Forderungen nachschiebt und der Schuldner zweimal die Rückstände innerhalb kurzer Zeit ausgleicht und zudem der zuletzt geltend gemachte Beitragsrückstand (hier: 322,85 €) geringwertig ist. Insbesondere sind bereits beim Nachschieben von Forderungen erhöhte Anforderungen an die Darlegung des rechtlichen Interesses i. S. d. § 14 Abs. 1 InsO zu stellen.

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