ZVI 2022, 75

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2022 RechtsprechungEröffnungsverfahrenZPO § 91a Abs. 1; InsO §§ 4, 14 Abs. 1 Satz 1Unbeachtlichkeit eines BMF-Schreibens für die Wirksamkeit eines von einem Finanzamt gestellten Gläubigerantrages ZPO§ 91a InsO§ 4 InsO§ 14 AG Ludwigshafen, Beschl. v. 07.09.2021 – 3d IN 60/21 (rechtskräftig)AG LudwigshafenBeschl.7.9.20213d IN 60/21rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Schuldner kann sich im Insolvenzverfahren nicht mit Erfolg auf einen Verstoß des antragstellenden Finanzamtes gegen die Selbstbindung der Verwaltung berufen. Auf die Frage, ob das antragstellende Finanzamt die dem Gläubigerantrag zugrunde liegende Forderung hätte stunden müssen, was die Unzulässigkeit des Gläubigerantrages zur Folge gehabt hätte, kommt es mithin nicht an.
2. Selbst dann, wenn sich aus einem BMF-Schreiben ergeben sollte, dass eine Stundung hätte gewährt werden müssen, ergibt sich nichts anderes, da eine solche Verwaltungsvorschrift nur verwaltungsinterne Bedeutung hat. Ihre Missachtung durch die Finanzbehörde mag unter Umständen Amtshaftungsansprüche gegen den Steuerfiskus auslösen. Sie ist jedoch für das Insolvenzgericht und für die Wirksamkeit oder Zulässigkeit des Eröffnungsantrags ohne Bedeutung.

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