ZVI 2021, 71

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2021 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenGG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; InsO §§ 248, 253 Abs. 4Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch bei unverzüglicher Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans ohne hinreichende Rechtsprüfung GGArt. 2 GGArt. 20 InsO§ 248 InsO§ 253 BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 28.10.2020 – 2 BvR 765/20 (LG Bremen)BVerfG, 3. Kammer des Zweiten SenatsBeschl.28.10.20202 BvR 765/20LG Bremen

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Bestätigung eines Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht gem. § 248 InsO ist der rechtsprechenden Gewalt i. S. v. Art. 92 GG und mithin nicht der öffentlichen Gewalt i. S. v. Art. 19 Abs. 4 GG zuzuordnen, so dass der Schutzbereich des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) eröffnet ist.
2. Dieser Justizgewährungsanspruch ist verletzt, wenn das Landgericht eine Beschwerde gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans unverzüglich zurückweist (§ 253 Abs. 4 InsO) und dabei eine Rechtsprüfung, die diese Bezeichnung verdient, überhaupt nicht vornimmt, so dass seine Bewertung, es mangele an der Offensichtlichkeit eines Rechtsverstoßes, jeglicher Grundlage entbehrt.

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