ZVI 2020, 69
Leitsatz des Gerichts:
Der unter Vorlage von Zahlungsaufstellungen gehaltene Vortrag des Insolvenzverwalters, der Schuldner habe Sozialversicherungsbeiträge nicht nur an den beklagten Anfechtungsgegner, sondern auch an weitere Sozialversicherungs-ZVI 2020, 70träger erst nach der Beauftragung des Hauptzollamtes mit der Vollstreckung beglichen, reicht aus, um die Voraussetzungen für eine Zurechnung des Wissens des Hauptzollamtes zu schaffen; nähere Darlegungen zur Person des Erstellers der Listen und zu den Informationsquellen sind keine Schlüssigkeitsvoraussetzungen (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 7. 5. 2015 – IX ZR 95/14, ZVI 2015, 435 = ZInsO 2015, 1262).
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