ZVI 2020, 53

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungBGB § 280 Abs. 1, § 662; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Schuldnerberatungsstelle bei fehlerhafter Beratung über die Höhe der Kosten eines Insolvenzverfahrens BGB§ 280 BGB§ 662 InsO§ 305 OLG Brandenburg, Urt. v. 13.11.2019 – 4 U 38/19 (LG Potsdam)OLG BrandenburgUrt.13.11.20194 U 38/19LG Potsdam

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine Schuldnerberatungsstelle handelt im Rahmen der Schuldnerberatung privatrechtlich und nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes, so dass nicht das Haftungsprivileg nach Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB eingreift. Die Anerkennung gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist keine Beleihung.
2. Die Schuldnerberatungsstelle ist dann wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie nicht über die Höhe der Kosten des Insolvenzverfahrens berät, obwohl andere Möglichkeiten einer Entschuldung in Betracht gekommen wären (hier: Zwangsversteigerung des Grundstücks des Schuldners und anschließende Befriedigung des einzigen Gläubigers).

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