ZVI 2019, 62

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenZPO § 240 Satz 1; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 3Vollstreckung von ersatzweise angeordneter Ordnungshaft trotz Insolvenzeröffnung über Schuldnervermögen ZPO§ 240 InsO§ 39 BGH, Beschl. v. 18.12.2018 – I ZB 72/17 (OLG Stuttgart)BGHBeschl.18.12.2018I ZB 72/17OLG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Vollstreckung von ersatzweise angeordneter Ordnungshaft ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht gehindert.
2. Die Frage, in welchen Fällen die Verjährung der Vollstreckung eines Ordnungsmittels ruht, ist in Art. 9 Abs. 2 Satz 4 EGStGB abschließend geregelt.
3. Die Vollstreckung kann nur dann i. S. v. Art. 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 EGStGB „nach dem Gesetz“ nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden, wenn diese Rechtsfolge im Gesetz ausdrücklich angeordnet ist.

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