ZVI 2019, 59

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO §§ 35, 203 Abs. 1 Nr. 3; BetrAVG § 2 Abs. 2Massezugehörigkeit von Ansprüchen auf die Versicherungsleistung einer Lebensversicherung des Schuldners bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls InsO§ 35 InsO§ 203 BetrAVG§ 2 BGH, Beschl. v. 20.12.2018 – IX ZB 8/17 (LG Lüneburg)BGHBeschl.20.12.2018IX ZB 8/17LG Lüneburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei einer Lebensversicherung gehören Ansprüche auf die Versicherungsleistung im Versicherungsfall, die dem Schuldner als Versicherungsnehmer oder aufgrund eines unwiderruflichen Bezugsrechts zustehen, bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls zur Insolvenzmasse.
2. Ansprüche des Schuldners auf die Todesfall- oder Erlebensfallleistung aus einer für die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung unterliegen der Nachtragsverwaltung, soweit die Ansprüche in die Insolvenzmasse fallen.

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