ZVI 2018, 61

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO §§ 26, 27, 54, 63Zulässiger Verzicht des (vorläufigen) Insolvenzverwalters auf Teile seiner Vergütung zum Zwecke der Eröffnung InsO§ 26 InsO§ 27 InsO§ 54 InsO§ 63 AG Hannover, Beschl. v. 25.09.2017 – 904 IN 110/17 (rechtskräftig)AG HannoverBeschl.25.9.2017904 IN 110/17rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Das Insolvenzgericht ist weder dem vorläufigen noch dem endgültigen Insolvenzverwalter gegenüber von Amts wegen verpflichtet, eine Vergütung festzusetzen. Vielmehr wird es nur aufgrund eines Antrages tätig. Wenn aber der Insolvenzverwalter berechtigt ist, keinen Vergütungsantrag oder nur einen geringeren Vergütungsantrag als eigentlich möglich zu stellen, ist er auch zu einem Teilverzicht auf die Vergütung im Vorfeld der Eröffnung berechtigt.

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