ZVI 2018, 60

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungZPO §§ 765a, 850k Abs. 4Keine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages wegen beabsichtigter Rückzahlung nach irrtümlicher Doppelzahlung durch den Arbeitgeber der Schuldnerin ZPO§ 765a ZPO§ 850k LG Köln, Beschl. v. 30.12.2017 – 39 T 205/17 (AG Wipperfürth)LG KölnBeschl.30.12.201739 T 205/17AG Wipperfürth

Leitsatz der Redaktion:

Eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages gem. § 850k Abs. 4 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber der Schuldnerin irrtümlich doppelt gezahlt hat und die Schuldnerin beabsichtigt, den überzahlten Betrag an ihren Arbeitgeber zurückzuzahlen. Denn dann wäre der Arbeitgeber als Gläubiger bessergestellt als sonstige Gläubiger; hierzu dient § 850k Abs. 4 ZPO aber nicht, ebenso wenig § 765a ZPO.

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