ZVI 2017, 62

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungSchuldnerberatung und Schuldenbereinigung InsO § 286; EStG 2009 § 10d Abs. 4; EStG 2002 § 16Zu den einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen einer erteilten Restschuldbefreiung auf einen Einzelunternehmer InsO§ 286 EStG 2009§ 10d EStG 2002§ 16 FG Münster, Urt. v. 21.07.2016 – 9 K 3457/15 E,F (nicht rechtskräftig)FG MünsterUrt.21.7.20169 K 3457/15 E,Fnicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Durch die Restschuldbefreiung des Schuldners entsteht dem Grunde nach ein steuerbarer Gewinn. Die Erteilung der Restschuldbefreiung wirkt faktisch ähnlich wie ein Forderungsverzicht der Gläubiger und führt bei einem Schuldner, der vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Geschäftsbetrieb geführt hat, hinsichtlich der zum Betrieb gehörenden Verbindlichkeiten zu einer Betriebsvermögensmehrung, die grundsätzlich einen außerordentlichen Ertrag darstellt.
2. Auch wenn die Restschuldbefreiung zu einem Wegfall der Belastung durch die entsprechenden betrieblichen Verbindlichkeiten führt, entsteht der Gewinn im Falle einer Betriebsaufgabe bereits vor der Insolvenzeröffnung steuerrechtlich nicht im Jahr der Restschuldbefreiung, sondern ist dem Jahr zuzurechnen, in dem der Betrieb i. S. d. § 16 EStG 2002 aufgegeben worden ist.

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