ZVI 2017, 59

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungSchuldnerberatung und Schuldenbereinigung GVG § 198; InsOBekV § 3Entschädigungsanspruch wegen verzögerter Anordnung der Löschung einer öffentlichen Bekanntmachung GVG§ 198 InsOBekV§ 3 OLG Koblenz, Urt. v. 08.09.2016 – 1 EK 1/16 (rechtskräftig)OLG KoblenzUrt.8.9.20161 EK 1/16rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Befugnis des Insolvenzgerichts, über das Ob und Wie einer Veröffentlichung in öffentlichen Registern zu entscheiden (hier bzgl. der Aufhebung eines zuvor öffentlich bekannt gemachten allgemeinen Veräußerungsverbots), ist als eine von Amts wegen zu treffende Entscheidung als Gerichtsverfahren i. S. d. § 198 GVG zu qualifizieren.
2. Erfolgt die Anordnung über die Löschung einer öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzregister mehr als acht Monate nach Ablauf der hierfür vorgesehenen Frist, wurde das Verfahren unangemessen lang verzögert. Dem Betroffenen steht ein Entschädigungsanspruch zum Ausgleich seiner immateriellen Schäden zu.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell