ZVI 2016, 77

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode InsO §§ 4a, 302 Nr. 1 n. F.Keine Stundung bei bestehenden Forderungen auf gesetzlichen Unterhalt InsO n.F.§ 4a InsO§ 302 AG Hannover, Beschl. v. 28.09.2015 – 909 IK 1072/15 (nicht rechtskräftig)AG HannoverBeschl.28.9.2015909 IK 1072/15nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Forderungen aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt sind bereits dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn der Unterhalt nicht gezahlt worden ist.
2. Handelt es sich bei den Forderungen, die der Vorschrift des § 302 Nr. 1 InsO unterfallen, um die einzigen Verbindlichkeiten des Schuldners, so kommt eine Stundung der Verfahrenskosten nicht in Betracht.

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