ZVI 2016, 54

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 Rechtsprechung Schuldnerberatung und Schuldenbereinigung ZPO §§ 240, 120 Abs. 4 a. F.; InsO §§ 304 ff.Keine Unterbrechung eines Prozesskostenhilfe-Verfahrens bei Eröffnung der Verbraucherinsolvenz ZPO§ 240 ZPO a.F.§ 120 InsO§§ 304 ff. LAG Köln, Beschl. v. 07.10.2015 – 1 Ta 231/15 (rechtskräftig; ArbG Aachen)LAG KölnBeschl.7.10.20151 Ta 231/15rechtskräftigArbG Aachen

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Prozesskostenhilfeverfahren wird nicht nach § 240 ZPO durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unterbrochen.
2. Im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens verbleibt dem Schuldner angesichts der allgemeinen Pfändungsfreigrenzen von seinem Einkommen ein Betrag, der von dem Insolvenzverfahren nicht erfasst wird. Insoweit kann eine Ratenzahlungsanordnung in Betracht kommen.

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