ZVI 2015, 54

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzur Schuldnerberatung und SchuldenbereinigungInsO § 305 Abs. 1 Nr. 4; RVG-VV Nr. 2504 ff.Keine Beratungshilfe-Vergütung bei bloßem Anbieten eines „flexiblen Nullplans“InsO§ 305RVG-VVNr. 2504 ff.OLG Stuttgart, Beschl. v. 28.01.2014 – 8 W 35/14 (rechtskräftig; LG Tübingen)OLG StuttgartBeschl.28.1.20148 W 35/14rechtskräftigLG Tübingen

Leitsatz des Einsenders:

Das Anbieten eines sog. „flexiblen Nullplans“ durch den Insolvenzberater eines Insolvenzschuldners stellt keinen ernsthaften Versuch einer einvernehmlichen Schuldenbereinigung dar und erfüllt deshalb die Voraussetzungen der Nr. 2504 ff. RVG-VV nicht.

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