ZVI 2015, 49

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015AufsätzeGert Freydag*

Neuerwerb bei vorzeitiger Restschuldbefreiung

Anmerkungen zu BGH v. 13.2.2014 – IX ZB 23/13, ZVI 2014, 147

In Anlehnung an die Entscheidung vom 3.12.2009 (ZVI 2010, 69) hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 13.2.2014 – erneut – zur Frage der „vorzeitigen“ Restschuldbefreiung Position bezogen. Nach der Urteilsbegründung soll sämtlicher Neuerwerb, also nicht nur der Neuerwerb aus von der Abtretungserklärung gem. § 287 Abs. 2 InsO erfassten Bezügen, nach sechs Jahren dem Massebeschlag entzogen sein. Wie verhält es sich aber beispielsweise mit später anfallenden Mieteinnahmen oder sonstigen Einnahmen, die während des andauernden Insolvenzverfahrens eingehen? Die gleiche Fragestellung ergibt sich in Verfahren, die ab dem 1.7.2014 eröffnet werden, aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Änderung des § 300a InsO n.F.
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Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner der Rechtsanwälte Schwemer, Titz & Tötter, Hamburg/Berlin

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