ZVI 2014, 71

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzur NachlassinsolvenzInsO § 178 Abs. 3, §§ 201, 316 Abs. 2; BGB § 1978Bindung des Prozessgerichts im Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben an den Eröffnungsbeschluss und die unwidersprochene Feststellung einer Forderung zur TabelleInsO§ 178InsO§ 201InsO§ 316BGB§ 1978BGH, Urt. v. 10.10.2013 – IX ZR 30/12 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.10.10.2013IX ZR 30/12OLG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Im Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben ist nicht zu prüfen, ob die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu Recht erfolgt ist. Das Prozessgericht ist an den rechtskräftigen Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts gebunden.
2. Wird im Nachlassinsolvenzverfahren die Forderung eines Gläubigers widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist das Prozessgericht im Rechtsstreit zwischen Nachlassinsolvenzverwalter und Erben, in dem um die Herausgabe des durch eine Verwaltungsmaßnahme Erlangten gestritten wird, an die Feststellung gebunden.

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