ZVI 2014, 63

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum Umfang der Masse/MassegenerierungInsO §§ 35, 36; BetrAVG § 2 Abs. 2 Satz 5; VVG § 169Keine Zugehörigkeit des allein aus Beiträgen des Arbeitgebers gebildeten Rückkaufswerts einer Direktversicherung zur Insolvenzmasse des ArbeitnehmersInsO§ 35InsO§ 36BetrAVG§ 2VVG§ 169BGH, Beschl. v. 05.12.2013 – IX ZR 165/13 (OLG Hamm ZVI 2013, 477)BGHBeschl.5.12.2013IX ZR 165/13OLG HammZVI 2013, 477

Leitsatz des Gerichts:

Ist ein Arbeitnehmer nach Unverfallbarkeit seiner Anwartschaft Versicherungsnehmer einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung geworden, kann in dem Insolvenzverfahren über sein Vermögen der allein aus den Beiträgen seines Arbeitgebers gebildete Rückkaufswert nach Kündigung der Versicherung nicht zur Masse gezogen werden.

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