ZVI 2014, 52

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum EröffnungsverfahrenInsO § 13 Abs. 1 Satz 3, 7Zu den Anforderungen an ein Gläubigerverzeichnis im Rahmen eines EigenantragsInsO§ 13InsO§ 7LG Potsdam, Beschl. v. 04.09.2013 – 2 T 58/13 (rechtskräftig; AG Potsdam)LG PotsdamBeschl.4.9.20132 T 58/13rechtskräftigAG Potsdam

Leitsätze der Redaktion:

1. Aus dem im Rahmen eines Eigenantrags vorzulegenden Gläubigerverzeichnis muss sich zwingend die ladungsfähige Anschrift jedes einzelnen Gläubigers ergeben.
2. Eine fehlende Erklärung zur Vollständigkeit des Gläubigerverzeichnisses führt stets zur Unzulässigkeit des Eigenantrags.

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