ZVI 2013, 65

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO §§ 17, 133Zum Wegfall der Zahlungsunfähigkeit und ihrer Kenntnis durch Bedienung einer RatenzahlungsvereinbarungInsO§ 17InsO§ 133BGH, Urt. v. 06.12.2012 – IX ZR 3/12 (OLG Schleswig)BGHUrt.6.12.2012IX ZR 3/12OLG Schleswig

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Gläubiger hat zu beweisen, dass die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch eine mit ihm getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nachträglich entfallen ist.
2. Die Kenntnis des Gläubigers von einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit entfällt nicht durch den Abschluss einer von dem Schuldner vereinbarungsgemäß bedienten Ratenzahlungsvereinbarung, wenn bei dem gewerblich tätigen Schuldner mit weiteren Gläubigern zu rechnen ist, die keinen vergleichbaren Druck zur Eintreibung ihrer Forderungen ausüben.
3. Begleicht der Schuldner die gegen einen Dritten gerichtete Forderung des Gläubigers, greift das Beweisanzeichen der inkongruenten Deckung ein, wenn zum Zeitpunkt der Leistung Anlass bestand, an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu zweifeln.

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