ZVI 2013, 61

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 134Zur Anfechtbarkeit der Prämienzahlungen auf eine sicherungshalber abgetretene LebensversicherungInsO§ 134BGH, Urt. v. 20.12.2012 – IX ZR 21/12 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.20.12.2012IX ZR 21/12OLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Die Abtretung der Ansprüche aus einer Lebensversicherung für den Erlebens- und den Todesfall sowie die Weiterzahlung der Prämien auf Grundlage einer in der Abtretungsvereinbarung hierzu übernommenen Verpflichtung sind gegenüber dem Sicherungsnehmer nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar, wenn dieser Zug-um-Zug oder später vereinbarungsgemäß einem Dritten ein Darlehen ausreicht; die Entgeltlichkeit setzt nicht voraus, dass der Sicherungsnehmer auch dem Sicherungsgeber gegenüber zur Darlehensgewährung an den Dritten verpflichtet ist (im Anschluss an BGH ZVI 2006, 348 = ZIP 2006, 1362).

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