ZVI 2013, 56

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 304Zur Abgrenzung von Regel- und VerbraucherinsolvenzInsO§ 304LG Hamburg, Beschl. v. 15.01.2013 – 326 T 150/12 (rechtskräftig; AG Hamburg)LG HamburgBeschl.15.1.2013326 T 150/12rechtskräftigAG Hamburg

Leitsatz der Redaktion:

Das Insolvenzgericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob die Vorschriften des Regel- oder des Verbraucherinsolvenzverfahrens zur Anwendung kommen. Im Zweifel ist von einer Regelinsolvenz auszugehen.

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