ZVI 2012, 83

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungVertragsrechtBGB §§ 134, 812; InsO § 305; RDG §§ 2, 7, 8Unzulässige Rechtsdienstleistungen durch nicht anerkannte Person/StelleBGB§ 134BGB§ 812InsO§ 305RDG§ 2RDG§ 7RDG§ 8AG Fulda, Urt. v. 03.11.2011 – 34 C 117/11 (D) (nicht rechtskräftig)AG FuldaUrt.3.11.201134 C 117/11 (D)nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Wer für einen Schuldner Leistungen erbringt, die über das bloße Sammeln von Daten sowie das Drucken und Versenden von Schreiben hinausgehen und dabei nicht als geeignete Person oder Stelle i.S.v § 305 InsO anerkannt ist oder dem Anwendungsbereich von § 7 RDG unterfällt, erbringt unzulässige Rechtsdienstleistungen nach § 2 RDG.

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